Reiseversicherungen
Es muß ja nichts passieren aber es kann. Je weiter die Reise und je teurer der
Urlaub desto wichtiger ist ein ausreichender Versicherungsschutz. Wir haben hier ein paar
exemplarische Beispiele für die Reiseversicherungen zusammengestellt. Diese Beispiele
sind aus dem Programm der Europäischen Reiseversicherung AG. Die meisten
Pauschalreiseveranstalter bieten diese Versicherungspakete ebenfalls an. Wir empfehlen
einen Preis-/Leistungsvergleich.
Aus der Traum ?
Wer nicht reisen kann, weil das Schicksal ihm oder seinen
Angehörigen einen bösen Streich gespielt hat, soll wenigstens
finanziell entschädigt werden.
Deshalb ist eine Reiserücktrittskosten-Versicherung ein Muß für
jede Reise.
Hier die Versicherungen im einzelnen:
Reiserücktrittkosten-Versicherung
Reisekranken-Versicherung
Ferien Paket
Rat und Tat Paket
natürlich bieten wir ihnen auch die übrigen Versicherungen der Versicherungspakete einzeln an.
Reiserücktrittskosten-Versicherung
bei Rücktritt vor Reiseantritt (Stornierung):
Ersatz der vertraglich vereinbarten Stornokosten bei
Rücktritt wegen:
- Unfall, unerwarteter schwerer Erkrankung und Tod
Impfunverträglichkeit
- Schwangerschaft, wenn das Risiko einer Reise zu
hoch ist
- Schaden am Eigentum des Versicherten infolge von
Feuer, Elementarereignissen oder bei strafbaren
Handlungen eines Dritten
- bei Reiseabbruch oder verspäteter Rückreise:
Ersatz der Mehrkosten für die Rückreise aus wichtigen
Gründen wie Tod, Unfall, unerwartete schwere Erkrankung
der versicherten Person oder eines Angehörigen.
Bei jedem Versicherungsfall beträgt der Selbstbehalt ca.€25 pro Person.
Bei Krankheit 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch
ca. €25,-.
Ersatzreise-Versicherung
Die Ersatzreise-Versicherung kann zusätzlich zur
Reiserücktrittskosten-Versicherung abgeschlossenen werden.
bei Reiseabbruch aus versichertem Grund in der ersten
Urlaubshälfte Ersatz des gesamten Reisepreises.
bei späterem Reiseabbruch, Ersatz der Kosten für noch
nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen
Bei jedem Versicherungsfall beträgt der Selbstbehalt ca.€25,- pro Person.
Bei Krankheit 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch
ca.€25,-.
... denn die "Gesetzliche" zahlt nicht
immer
Seit der Gesundheitsreform ist die gesetzliche
Krankenversicherung nicht mehr verpflichtet, die Kosten einer
Behandlung im Ausland zurückzuerstatten.
Den Krankenrücktransport übernimmt sie in keinem Fall.
Für privat Versicherte gilt: Die mögliche
Beitragsrückerstattung wird durch eine Leistung im Rahmen
der Reise-Krankenversicherung nicht gefährdet.
Einige Krankenkassen sehen manche Sportarten als
Extremsportarten an. Z.B. Tauchen. Daher übernehmen sie nur einen Teil der notwendigen
Behandlungskosten. Kosten für eine Druckkammerbehandlung werden nur zum Teil ersetzt und
die können mit Rückflug in einer transportablen Druckkammer mit Arzt leicht in die
hunderttausende gehen.
Wir empfehlen daher besonders Tauchern den Abschluß einer Reisekrankenversicherung oder
eine Mitgliedschaft im DAN.
Empfehlenswert die Reisekrankenversicherung auch in Ländern mit schlechter ärztlicher Versorgung. Nur die Reisekrankenversicherung garantiert den schnellstmöglichen Rückflug, mit qualifizierter ärztlicher Behandlung an Bord, und sichere Behandlung in der Heimat.
Leistungen der Reise-Krankenversicherung:
Ersatz der Kosten für ambulante und stationäre Heilbehandlung
im Ausland wegen akut eingetretener Krankheiten oder
Unfallfolgen.
Selbstbehalt ca.€50,- je Versicherungsfall.
Notfall-Service
Notruf-Service rund um die Uhr
Informationsübermittlung
Kostenübernahme für einen Krankenbesuch (Hin- und
Rückreise)
Kostenvorschuß bis ca.€12500,-
Organisation und Kostenübernahme eines
Krankenrücktransports (inkl. Rettungsflug)
Arzneimittelbeschaffung, sowohl die Beschaffung eines
notwendigen Ersatzpräparats als auch Übernahme der
Versandkosten
Das Ferien-Paket - Ihr Basis-Schutz mit europaweiter
Gültigkeit.
(inkl. Mittelmeer-Anliegerstaaten und Kanarischen Inseln)
Das Ferien-Paket bietet Ihnen 4fachen Schutz europaweit:
- Reiserücktrittskosten-Versicherung
- Soforthilfe-Versicherung
- Reise-Krankenversicherung mit Notfall-Service
- Reisegepäck-Versicherung
Das Ferien-Paket sollten Sie gleich bei Buchung der Reise -
spätestens jedoch 14 Tage nach Erhalt der Buchungsbestätigung -
abschließen.
Ihr Topschutz im Rat & Tat-Paket
Reiserücktrittskosten-Versicherung
bei Rücktritt vor Reiseantritt (Stornierung): Ersatz der
vertraglichen Stornokosten bis 100%
bei Reiseabbruch oder verspäteter Rückreise: Ersatz
der Mehrkosten für die Rückreise aus wichtigen
Gründen wie Tod, Unfall, unerwartete schwere
Erkrankung der versicherten Person oder eines
Angehörigen.
Bei jedem Versicherungsfall beträgt der Selbstbehalt ca.€25,- pro
Person. Bei Krankheit 20% des erstattungsfähigen Schadens,
mindestens jedoch ca.€25,-.
Soforthilfe-Versicherung
mit Notruf-Service rund um die Uhr
Umfassende Beistandsleistungen und Soforthilfe bei Notfällen
im Ausland, einschließlich Rettungsflug.
Reise-Krankenversicherung
Ersatz der Kosten für ambulante und stationäre
Heilbehandlung im Ausland wegen akut eingetretener
Krankheiten oder Unfallfolgen.
Selbstbehalt ca.€50,- je Versicherungsfall.
Reisegepäck-Versicherung
Versicherungssumme pro Person DM 4.000,-.
Selbstbehalt ca.€50,- bei mitgeführtem Reisegepäck.
Reise-Unfallversicherung
Im Todesfall: €20.000,- *
Im Invaliditätsfall: bis DM ca.€40.000,-
* Bei Kindern bis einschließlich 14 Jahre: DM ca.€5.000,-
Reise-Haftpflichtversicherung
Für Personen- und Sachschäden: bis ca.€100.000,-
Selbstbehalt ca.€150,- je Versicherungsfall bei Sachschäden.
Das Rat & Tat Paket bietet Ihnen 6fachen Schutz
weltweit:
Reiserücktrittskosten-Versicherung
Soforthilfe-Versicherung
Reise-Krankenversicherung
Reisegepäck-Versicherung
Reise-Unfallversicherung
Reise-Haftpflichtversicherung
Das Rat & Tat - Paket sollten Sie gleich bei Buchung der Reise -
spätestens jedoch 14 Tage nach Erhalt der Buchungsbestätigung -
abschließen.
Ihr Basis-Schutz im Ferien-Paket
Reiserücktrittskosten-Versicherung
bei Rücktritt vor Reiseantritt (Stornierung): Ersatz der
vertraglichen Stornokosten bis 100%
bei Reiseabbruch oder verspäteter Rückreise: Ersatz
der Mehrkosten für die Rückreise aus wichtigen
Gründen wie Tod, Unfall, unerwartete schwere
Erkrankung der versicherten Person oder eines
Angehörigen.
Bei jedem Versicherungsfall beträgt der Selbstbehalt DM 50,- pro
Person. Bei Krankheit 20% des erstattungsfähigen Schadens,
mindestens jedoch
ca.€25,-.
Soforthilfe-Versicherung
mit Notruf-Service rund um die Uhr
Umfassende Beistandsleistungen und Soforthilfe bei Notfällen
im Ausland, einschließlich Rettungsflug.
Reise-Krankenversicherung
Ersatz der Kosten für ambulante und stationäre
Heilbehandlung im Ausland wegen akut eingetretener
Krankheiten oder Unfallfolgen.
Selbstbehalt ca.€25,- je Versicherungsfall.
Reisegepäck-Versicherung
Versicherungssumme pro Person ca.€1250,-.
Selbstbehalt ca.€50,- bei mitgeführtem Reisegepäck.
Wir bitten die Ca.-Angaben zu entschuldigen da die Versicherungen ihre Policen ständig ändern und eine ständige Pflege der Versicherungsseiten für uns einen nicht wirtschaftlichen Arbeitsaufwand bedeuten würde. Wir verweisen daher auf die Internet Seiten der Versicherer.