Aus für Duty Free: Trockenzeit für Steueroasen?
Wie Sie trotzdem an steuerfreie Waren kommen
Vor dem Abflug noch kurz einkaufen gehen - eine Stange
Zigaretten, ein Flakon Parfum: Diese Zeiten sind endgültig
vorbei. Seit dem 1. Juli 1999 gibt es keinen Duty-free-Verkauf mehr
innerhalb der Europäischen Union. Oder doch?
Zumindest wenn das Urlaubsland Spanien, Italien oder Griechenland heißt, ist kein
zollfreier Einkauf
mehr möglich. Wer kein Ticket zu einem Ziel außerhalb der Union vorlegen kann, der muß
seine
Duty-free-Waren an der Kasse wieder abgeben. In jedem Fall werden die Läden auf den
Flughäfen jetzt
ihr Angebot in Richtung Luxuswaren erweitern, um die entfallene Einnahmequelle zu
ersetzen. Günstige
Alkoholika, Tabakwaren oder Parfums dürfen sie nur noch an Reisende verkaufen, die in ein
Nicht-EU-Land unterwegs sind. Doch gibt es eine Menge Schlupflöcher und Sonderregelungen,
die
weiterhin den steuerfreien Einkauf innerhalb der EU ermöglichen.
Steuer-Sondergebiete und andere Ausnahmen
In den sogenannten Steuer-Sondergebieten kann weiterhin steuerfrei oder zu einem
günstigeren
Steuersatz eingekauft werden. Das gilt für die Steueroase Samnaun in der Schweiz, den
italienischen
Gebirgsort Livigno und die deutsche Enklave Büsingen bei Schaffhausen. Allerdings dürfen
dann nur
die bekannten Freimengen, also 200 Zigaretten, ein Liter Spirituosen und zwei Liter Wein,
über die
Grenze genommen werden. Der neue Zollkodex hat auch auf Helgoland keine Gültigkeit.
Verschont
bleiben ebenfalls die Schweiz, Andorra, die Türkei, Polen und Norwegen. Diese Länder
haben
zwar teilweise Zollabkommen mit der EU, fallen aber deswegen noch nicht unter die neue
Vorschrift. Die
EU läßt zudem einige Ausnahmen zu: Duty-free-Einkäufe werden unterwegs zu den
Kanarischen
Inseln, den britischen Kanalinseln und den Åland-Inseln vor der finnischen Küste
möglich sein.
Urlauber könnten sich also vor dem Flug nach Gran Canaria oder Teneriffa weiterhin mit
Billig-Zigaretten
eindecken.
Fähren
Betroffen von der Neuregelung sind auch Fähren zwischen EU-Staaten und die sogenannten
Butterfahrten, kurze Schiffstörns hinaus in internationale Gewässer. Vor allem in
Nordeuropa, wo die
hohen Alkoholpreise die Menschen in Scharen zum Billigeinkauf auf die Fähren trieben,
rechnen die
Fährlinien mit großen Einbußen. Auf kurzen Strecken wie der Vogelfluglinie oder auch
der Verbindung
Calais-Dover (Ärmelkanal) machten die Fähren fast ein Drittel ihres Umsatzes mit
Duty-free-Verkauf.
Jetzt müssen sich die Passagiere auf höhere Fahrpreise einstellen. Doch obwohl viele
Butterschiffreedereien nun vor dem Aus stehen, werden andere wiederum von der neuen
Regelung
profitieren. So kann auf den Fährschiffen nach Schweden, die im polnischen Swinemünde
ablegen,
weiterhin zollfrei eingekauft werden. Die Finnjet der Reederei Silja Line macht jetzt auf
ihrer Fahrt von
Helsinki nach Rostock einen Abstecher ins außereuropäische Estland, um den zollfreien
Handel
weiterhin zu ermöglichen. Auf der Elbe fährt der Dampfer "Prina" der
Sächsischen Dampfschiffahrt
montags bis mittwochs von Bad Schandnau nach Decin in Tschechien. Da Tschechien nicht zur
EU
gehört, können unterwegs Tabakwaren und Spirituosen zollfrei eingekauft werden.
Schleswig-Holsteinische Butterdampfer-Reedereien glauben, ein vermeintliches Schlupfloch
in der
neuen Zollverordnung entdeckt zu haben: Auf achtstündigen "Stichfahrten"
außerhalb der
Hoheitsgewässer darf die "große Ration" verkauft werden. Dabei darf das Schiff
keinen fremden Hafen
anlaufen. Derzeit ist allerdings noch unklar, ob die Waren nicht doch an Land verzollt
werden müssen.
Flughäfen und Airlines
Ab dem 1. Juli ermöglichen diverse europäische Flughäfen den Duty-Free-Handel durch
Subventionen.
So etwa Amsterdams Flughafen Schiphol: Die Flughafenbetreiber ersetzen den Ladenpächtern
die
anfallenden Steuern und Abgaben - außer bei Alkohol und Tabakwaren. Das gleiche gilt für
den
Flughafen Wien. Die Geschäfte am Brüsseler Flughafen müssen keine Mehrwertsteuer
berechnen,
da die Ladenmieten zum 1. Juli gesenkt wurden. Mehrere Duty Free Läden am Frankfurter
Flughafen
werden unter der Bezeichnung "Travel Value" weitergeführt. Hier sollen auch
Europa-Reisende zu
Niedrigpreisen einkaufen können. Ausgenommen sind wiederum Zigaretten.
Stand: 1. Juli 1999
Zoll: Mehr Stoff ohne Zoff!
Dank des europäischen Binnenmarkts dürfen Urlauber
deutlich mehr Tabak und Alkohol aus EU-Ländern
einführen als früher, Eigengebrauch vorausgesetzt.
Wer nur Waren für den eigenen Bedarf im Gepäck hat, muss künftig
Grenz-Kontrollen nicht fürchten: Er darf Zigaretten und Alkoholika in nahezu
unbegrenzter Menge einführen. Um zwischen privater und
gewerblicher Verwendung zu unterscheiden, wurden von den
EU-Finanzministern Richtmengen festgelegt: Als Privatreisender
gilt, wer maximal 800 Zigaretten, 400 Zigarillos, 200 Zigarren und
ein Kilo Tabak einführt. Außerdem darf man nicht mehr als 90 Liter
Wein, 110 Liter Bier und 10 Liter Spirituosen bei sich haben.
Heikel sind Duty-free-Artikel: Zollfrei gekaufte Waren dürfen nur
bis zu einem Wert von 180 Mark eingeführt werden. Bei der
Rückkehr aus nicht-EU-Ländern und den Teilen der EU, die einer
steuerlichen Sonderregelung unterliegen (Kanarische Inseln,
britische Kanalinseln, Madeira, die Azoren oder die französischen
Departements in Übersee), gelten folgende Bestimmungen: Erlaubt
sind 200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 Gramm Tabak.
Mitgebracht werden dürfen außerdem ein Liter Hochprozentiges
über 22 Prozent Alkoholgehalt oder zwei Liter Alkohol unter 22
Prozent. Die Einfuhr von Kaffee ist auf 500 Gramm beschränkt.