Tauchgepäck
Das ewige Streitthema was nun richtig ist für den Transport der teuren Ausrüstung wird durch die Airlines nun zusätzlich angeheizt. Bisher mußte der Transport bei den Fluggesellschaften angemeldet werden um als Sportgepäck bei den Charterfliegern gratis durchzugehen. Das hat sich nun geändert. Tauchgepäck ist nur noch dann Sportgepäck, wenn sich keine Tauchlampe im Sondergepäck befindet. Die Lampe muß nun extra angemeldet werden und im Handgepäck verstaut werden. Zudem darf sie in maximales Gewicht von 6 Kg nicht überschreiten. Begründet wird es mit dem versehentlichen einschalten der Lampen bei Stößen oder durch Magnetfelder. Das Maximalgewicht des Sondergepäcks für Sportgeräte liegt weiterhin bei 30Kg.
Für das Tauchgepäck hat bei uns als gute Transportmöglichkeit folgende Aufteilung
erwiesen:
Normale Tauchausrüstung in einen Tauchrucksack, Automaten und Maske in Anzug
stecken und diesen ins Jacket einwickeln. Seitlich die Flossen als Schutz. Foto- und
Videoausrüstung in stabilen Hartschalenkoffer mit Schaumstoffauskleidung oder ins
Handgepäck. Tauchlampen und Computer ins Handgepäck. Fürs Handgepäck am besten einen
Pilotenkoffer. Der hat von Hause aus die maximalen Maße fürs Handgepäck und wird selten
nachgewogen.